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1. Personalvertreterversammlung seit 10 Jahren!

Wie bereits im Zuge der Personalvertretungswahlen 2018 erwähnt, bestimmen die Mitglieder der Personalvertretung über die Ausrichtung von A1 Telekom Sozial. Das ist in der Post-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung geregelt. Erstaunlicherweise wurde der entsprechende Passus zur Personalvertreterversammlung* seit über 10 Jahren nicht angewandt und wir hatten es wirklich nicht leicht, den Zentralausschuss davon zu überzeugen, sich doch bitte an das Gesetz zu halten.

Nur gemeinsam mit der Arbeiterkammer konnten wir nach über 14 Monaten erreichen, dass der Zentralausschuss die gesetzlich vorgeschriebene Personalvertreterversammlung einberuft. Dazwischen wollte der ZA-Vorsitzende Werner Luksch, österreichweit alle PersonalvertreterInnen darüber abstimmen lassen, ob der Zentralausschuss sich an dieses Gesetz zu halten hat oder nicht. Danach hat er wider dem Gesetz abstimmen lassen diese PV-Versammlung zu verschieben und zu guter Letzt konnten wir uns, wie bereits erwähnt, trotz aller Widrigkeiten seitens ZA, durchsetzen. Die PV-Versammlung fand erstmalig seit über 10 Jahren am 30.Jänner 2020, im HQ der A1 Telekom Austria statt.


Transparent, nachhaltig und modern

Die Entscheidungen von A1 United werden demokratisch getroffen. Unsere Handlungen und Aktivitäten sind nachhaltig ausgerichtet und werden transparent und nachvollziehbar kommuniziert. Wir informieren offen was in unserem Unternehmen tatsächlich passiert. Unsere eigenständige und kritische Meinung lassen wir uns nicht verbieten, wobei wir immer versuchen konstruktive Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Mit diesem Beitrag zur ersten PV-Versammlung versuchen wir euch ein Bild über die internen Vorgänge & der Meinungsbildung innerhalb der A1 Personalvertretung zu vermitteln.


Demokratiepolitisch bedenkliche Tagesordnungsmodalitäten und Geschäftsordnung

Entgegen dem im Gesetz (PBVG § 23 Abs.3 und §65 Abs.2)** eindeutig festgeschriebenen Tagesordnungspunkten, wurden wir seitens Zentralausschuss sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, dass in dieser Personalvertreterversammlung nur Themen im Zusammenhang mit dem Personalvertretungsfonds "A1 Telekom Sozial" behandelt werden und alle anderen eingebrachten Tagesordnungspunkte, wie zum Bespiel der Bericht des Zentralausschusses, ohne Diskussion oder Wortmeldungen ersatzlos gestrichen werden. Wie dieses Vorgehen rechtlich und demokratiepolitisch vertretbar ist, wurde uns bis heute leider nicht beantwortet. Wir wurden lediglich auf die Bestimmungen der (Tages-) Geschäftsordnung hingewiesen. Einen Auszug daraus wollen wir euch nicht vorenthalten:


Auszug Nr.1: „Der Vorsitzende hat auf eine rasche und ordnungsgemäße Erledigung der Tagesordnungspunkte hinzuwirken. Er hat insbesondere vom Thema abschweifende Debatten zu verhindern und kann einem Redner (von A1 United red. Anmerkung***) mit dem Ruf „Zur Sache“ ermahnen. Wurde ein Redner (von A1 United red. Anmerkung***) bereits zum zweiten mal „Zur Sache“ ermahnt, ist der Vorsitzende berechtigt, dem Redner (von A1 United red. Anmerkung***) das Wort zu entziehen.“


Auszug Nr.2: „Sollten sich die PVV-TeilnehmerInnen (von A1 United red. Anmerkung***) nicht an die Vorgaben der vom Zentralausschuss erstellten Tagesgeschäftsordnung halten, sieht diese zur Aufrechterhaltung von „Ruhe und Ordnung“ die Missbilligung des Verhaltens durch den Vorsitzenden vor. Stört dieser Teilnehmer (von A1 United red. Anmerkung***) nach Erhalt des zweiten Ordnungsrufes abermals die „Ruhe und Ordnung“ ist der Vorsitzende berechtigt ihm aus dem Versammlungsraum zu verweisen.“


Bis auf die vom Zentralausschuss erstellten Entwürfe zur Tagesordnung, den Statuten und der (Tages-)Geschäftsordnung haben nur wir als A1 United von unserem Mitbestimmungsrecht Gebrauch gemacht und Anträge eingebracht.


Unsere 23 Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge der Tagesordnung wurden wie bereits beschrieben einfach nicht behandelt.


Dieses Vorgehen hat uns dazu bewogen einen Antrag über die Enthebung des ZA-Vorsitzenden Werner Luksch zu stellen. Weder eine Abstimmung, noch eine Beschlussfassung zu unserem Antrag wurde zugelassen. Der Antrag wurde ersatzlos gestrichen und nicht behandelt.


Was uns sehr erstaunte, war der Umstand der einheitlichen Abstimmung aller FSG, FCG und we4you PersonalvertreterInnen bei jeglichen Anträgen. All unsere 16 Anträge zu der (Tages-) Geschäftsordnung wurden von allen anwesenden PV-Mitgliedern anderer Fraktionen abgelehnt.


Leider ist es uns aus rechtlichen Gründen untersagt, den gesamten Inhalt der PVV im Detail zu publizieren, jedoch können wir euch gerne unsere gesamten Anträge und den Ablauf der Personalvertreterversammlung in einem persönlichen Gespräch oder via Skypecall näherbringen.

Das Bild oben beschreibt das Abstimmungsverhalten aller Fraktionen zu vier Anträgen von A1 United. Der fünfte Antrag auf „Spaltung des A1 Telekom Sozial Personalvertretungsfonds“ wurde direkt vom Zentralausschuss eingebracht. Bei zwei der insgesamt 9 Anträgen von A1 United zu den Statuten des PV-Fonds A1 Telekom Sozial wurde vor der Abstimmung zu mindest kurz mit dem Podium, welches vom Zentralausschuss besetzt war, diskutiert.


Anbei findet ihr eine kurze Beschreibung unserer wichtigsten Anträge:


Mitbestimmung aller KollegInnen

Unser Mitbestimmungsantrag, um alle KollegInnen, jedes zweite Jahr über die Ausrichtung von A1 Telekom Sozial mitbestimmen zu lassen, wurde leider von allen anderen Fraktionen (FSG, FCG und we4you) abgelehnt!

Einbindung der A1 Jugendvertretung

Erweiterung der Personalvertreterversammlung um den A1 Jugendvertrauensrat – Unser Antrag um die Interessen unserer jungen KollegInnen in der PVV miteinzubeziehen, wurde leider ebenfalls von allen anderen Fraktionen (FSG, FCG und we4you) abgelehnt!

A1 Telekom Sozial für alle MitarbeiterInnen des Konzerns

Unser Antrag auf Erweiterung des Personalvertretungsfonds in einen Konzernpersonalvertretungsfonds, um allen KollegInnen in Österreich (Paybox, mk Logistik, we.dify) die gleichen Leistungen zukommen lassen zu können wurde, welch Überraschung, von allen anderen Fraktionen (FSG, FCG und we4you) abgelehnt!

Veranlagung nach österreichischen Einlagensicherung

Selbst unser Antrag auf Veranlagung der Finanzen unter Rücksichtnahme der österreichischen Einlagensicherung wurde von allen anderen Fraktionen (FSG, FCG und we4you) abgelehnt!

Spaltung des A1 Telekom Sozial Personalvertretungsfonds

Dieser Antrag ist sachlich nicht zu erklären – Argumentiert wurde seitens Zentralausschuss, dass sie die Trennung rechtlich gesehen gleich nach der Fusion von Mobilkom und Telekom hätten vornehmen müssen. Was selbst wenn es so wäre, ein Versäumnis von FSG, FCG und we4you der letzten 10 Jahre darstellen würde! Jedoch hat die Arbeiterkammer genau diesen PV-Fonds jahrelang bis ins kleinste Detail geprüft und diesen gemeinsam PV-Fonds niemals kritisiert bzw. die Rechtmäßigkeit des gemeinsamen PV-Fonds in Frage gestellt. Im Gegenteil die Revisionsberichte der AK belegen eine ordnungsgemäße Gebarung der Finanzen von A1 Telekom Sozial!

Außer wegen politischem Hick-Hack und Klagen der FSG im Zentralausschuss gegen die eigenständige Group-Personalvertretung, ergibt diese Trennung keinen Sinn. Im Wahlkampf noch ordentlich „Zusammenhalt“ plakatieren und dann die Trennung der KollegInnen beim Personalvertretungsfonds durchpeitschen!? Dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen (FSG, FCG und we4you) angenommen.

Nur die TeilnehmerInnen von A1 United stimmten gegen diesen Antrag!


Falls sich jemand fragt, warum wir keine Stimmenthaltungen erwähnen? In der (Tages-) Geschäftsordnung wurde festgehalten, dass eine Stimmenthaltung**** bei der Berechnung einer Nein-Stimme gleichgestellt wird. Diesen seltsamen Umstand haben wir mit einem Änderungsantrag verbessern bzw. reparieren wollen, leider wurde auch dieser Antrag von allen anderen Fraktionen (FSG, FCG und we4you) abgelehnt.


Unsere Wortmeldungen und Fragen entgegnete bzw. beantwortete fast ausschließlich ein vom Zentralausschuss extra für diese Versammlung beauftragter externer Jurist in Ruhestand (Ohne Gewerkschafts- oder Personalvertretungshintergrund). Wie sich im Laufe der Versammlung herausstellte, wurde besagter Jurist ebenfalls mit den Vorbereitungen und der Erstellung diverser Unterlagen für die PV-Versammlung vom Zentralausschuss betraut.


Dies könnte daran liegen, dass sich sonst keiner der anwesenden Zentralausschuss-Mitglieder mit der Thematik auseinander gesetzt hat oder daran, dass sonst kein ZA-Mitglied inhaltlich hinter den Anträgen des Zentralausschussvorsitzenden Werner Luksch steht bzw. diese argumentieren wollte. Werner Luksch glänzte, wie bei so vielen wichtigen Terminen/Veranstaltungen (Betriebsversammlungen, Mediationsgesprächen, Vorstandstermine, Aufsichtsratssitzungen, udgl.), bei der ersten Personalvertreterversammlung seit über 10 Jahren mit Abwesenheit. Er hatte bestimmt etwas „Wichtigeres“ zu tun, als dem zweithöchsten Gremium der Personalvertretung die Ehre zu erweisen. Das höchste Gremium laut Gesetz ist übrigens die Betriebsversammlung.


Das Entscheidungsgremium wurde auf ein gesetzliches Minimum reduziert

In der Vergangenheit wurden die Entscheidungen bzgl. A1 Telekom Sozial immer vom erweiterten Zentralausschuss getroffen. Dieser bestand aus allen Mitgliedern des Zentralausschusses, aus den Mitgliedern aller Personalausschüsse und aus dem Vorsitzenden der Group Personalvertretung. So wurde sichergestellt, dass auch alle Interessenvertreter der Bundesländer und der Group im Entscheidungsprozess mitpartizipieren konnten.


Dieses Entscheidungsgremium***** ist auch so in der vom Arbeitgeber nicht kündbaren Betriebsvereinbarung „Sozialbudget für den Personalvertretungsfonds Telekom Sozial“, festgeschrieben. Leider haben alle Vertreter der FSG, FCG und we4you dem Vorschlag des Zentralausschuss, das Entscheidungsgremium auf den Zentralausschuss, unter der Führung von Werner Luksch, zu reduzieren, zugestimmt.


Resümee

Wir finden es wirklich schade, dass unser Aufruf, die Zusammenkunft bei der A1 Personalvertreterversammlung zu nutzen, um die Weichen für das Jahr 2020 zu stellen und die Ausrichtung der Personalvertretung demokratisch und transparent zu diskutieren, nicht nachgekommen wurde.

Wir sind davon überzeugt, dass ehrliche und nachhaltige Personalvertretungsarbeit immer im Sinne der Kolleginnen und Kollegen erfolgen muss! Wir werden uns auch in Zukunft als deine Personalvertretung, also deine Interessenvertretung in der A1, nachhaltig und transparent für dich einsetzen!

Von Christian Reiseneder, am 22.04.2020 für A1 United


 

* Auszug aus der Post-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung:

„§ 10. (1) Die Personalvertreterversammlung ist vom Zentralausschuß mindestens einmal in jedem Kalenderjahr einzuberufen. Den Vorsitz in der Personalvertreterversammlung führt der Vorsitzende des Zentralausschusses, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter.“

** Auszug aus der Post-Betriebsverfassungs-Gesetz:

㤠23. (3) Der Personalvertreterversammlung obliegt die:

1.Behandlung von Berichten des Zentralausschusses und der Rechnungsprüfer für den Personalvertretungsfonds;

2.Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe der Personalvertretungsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Personalvertretungsfonds;

3.Wahl und Enthebung der Rechnungsprüfer für den Personalvertretungsfonds.“

§ 65. (2) Die Mitglieder der Personalvertretungsorgane sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit an keinerlei Weisungen gebunden. Die Mitglieder des Vertrauenspersonenausschusses sind nur der Betriebsversammlung, die Mitglieder des Personalausschusses und des Zentralausschusses der Personalvertreterversammlung verantwortlich.“

*** A1 United red. Anmerkung

Diese redaktionelle Anmerkung begründen wir durch den Umstand, dass sich bis auf wenige Ausnahmen, welche man auf einer Hand abzählen konnte, nur Mitglieder von A1 United bei dieser PVV zu Wort gemeldet haben. Die anderen knapp 100 PersonalvertreterInnen hatten keine Fragen bzw. Wortmeldungen.

**** (Tages-) Geschäftsordnung - Form der Abstimmung

§17 (4) Der Vorsitzende hat das Stimmenverhältnis unter Beziehung der Stimmenzähler festzustellen. Ein Antrag ist angenommen, wenn die Zahl der Ja-Stimmen, die der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen übersteigt. Ergibt sich Stimmengleichheit, ist der Antrag abgelehnt.

***** Vereinbarung „Sozialbudget für den Personalvertretungsfonds Telekom Sozial“

§3 a) Über die Verwendung/Verteilung der finanziellen Mittel entscheidet der erweiterte Zentralausschuss. Die für die Verwendung des Sozialbudgets notwendigen Rahmenregelungen werden nach Punkt 1 der Statuten des Personalvertretungsfonds und nach ausgearbeiteten, klaren Richtlinien, welche durch den erweiterten Zentralausschuss beschlossen werden, festgelegt.

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