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  • AutorenbildA1 United Redaktion

Der Urlaub und seine Mythen

Deine Führungskraft geht dir immer noch mit deinen Resturlaubstagen auf die Nerven?

Kann ich vom Krankenstand direkt in den Urlaub?

Was passiert wenn ich im Urlaub krank werde?


Resturlaubstage – am besten unter Null

Das wünschen sich so manche Führungskräfte. Dein Urlaub muss immer zwischen dir und deiner Führungskraft vereinbart werden. Das heißt Zwangsurlaub gibt’s definitiv nicht.

Wenn ein Urlaub aber vereinbart, also im SAP eingetragen und genehmigt ist, dann ist dieser für beide Seiten bindend. Deshalb Finger weg von Dummyeinträgen nur damit die Führungskraft befriedigt ist.


Krank im Urlaub

Im Urlaub krank werden will wirklich keiner aber wenn es mal passiert, heißt das nicht, dass du deine Urlaubstage verlierst. Du kannst sie dir unter bestimmten Voraussetzungen zurück holen. Der Urlaub wird nämlich unterbrochen wenn:


· die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,

· die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,

· du deinem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilst und

· bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegst.


Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht. Das heißt, sobald der vereinbarte Urlaubszeitraum vorbei ist, musst du den Dienst wieder antreten. Natürlich nur, sofern du schon wieder gesund bist. Die Tage die du im Urlaub krank warst, werden dir wieder gutgeschrieben.


Vom Krankenstand direkt in den Urlaub – geht nicht? Geht doch!

Ein hartnäckiges Gerücht, dass sich einfach nicht aus der Welt schaffen lässt.

Kurz gesagt gibt es keine rechtliche Grundlage dafür, dass man vor dem Urlaubsantritt nach einem Krankenstand einen Tag arbeiten muss.

Wenn also eine Führungskraft so etwas verlangt, sollte man ihre Führungsqualitäten in Frage stellen.


2019/20 noch sinnvoll Urlaub abbauen? Hier unser Tipp!

Da wir laut KV am 24.12. und am 31.12. frei haben, kannst du dir heuer mit dem Einsatz von 5 Urlaubstagen, 17 freie Tage gönnen.


Und zum Schluss noch und auch weil…“ Der Winter naht

Es hat dich eingeschneit, dein Zug fährt nicht oder dein Flieger kann nicht abheben, du musst aber in die Arbeit?

Informiere so schnell wie möglich deine Führungskraft!

Hast du gemacht? Passt, dann kann nicht mehr viel passieren.

Man spricht hier nämlich von Dienstverhinderungsgründen und auch von höherer Gewalt. Das heißt, du musst dir keinen Urlaub nehmen, weil du das ja nicht absichtlich gemacht hast.

Das Einzige was du tun musst, ist deinen Arbeitgeber informieren und dir überlegen ob es einen anderen, zumutbaren Weg gibt um in die Arbeit zu kommen. Diese Regelung gilt allerdings auch, wenn beispielsweise die Kinder nicht in die Schule kommen können und zuhause betreut werden müssen.


Du hast noch Fragen?

Dann schreib uns einfach oder ruf uns an - Wir sind für dich da.

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