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AutorenbildA1 United Redaktion

„Gnade vor Recht“ - Rückziehung Anfechtung


Nachdem wir uns im September letzten Jahres dazu entschlossen hatten den Wahlvorgang der letzten Personalvertretungswahlen überprüfen zu lassen, setzten wir uns mit Unterstützung eines Juristen intensiv mit der PBVWO (Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung) und dem PBVG (Post-Betriebsverfassungsgesetz) auseinander.


Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass das Postbetriebsverfassungsgesetz sowie die Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung vor Fehlern strotzt. Die RichterInnen der einzelnen Verhandlungen machten dies deutlich, indem sie uns mitteilten, dass ein endgültiges Urteil unserer Verfahren vom Obersten Gerichtshof zu fällen sei. Der OGH wiederum hätte, laut Meinung unseres Juristen, den Gesetzgeber mit der „Reparatur“ des Gesetzes beauftragt.


Da im Allgemeinen bekannt ist, wie unsere derzeitige Regierung mit arbeitnehmerfreundlichen Gesetzen wie dem PBVG umgeht, hatten wir eine weitreichende Entscheidung zu treffen. Ziehen wir unsere Verfahren bis in die letzte Instanz durch und gefährden somit unsere starke Personalvertretungsstruktur oder lassen wir „Gnade vor Recht“ ergehen?

Dieses Risiko zu deinem Nachteil wollten wir nicht eingehen. Aus diesem Grund haben wir nun alle Anfechtungsklagen zurückgezogen.


Mit dem Wegfall dieses arbeitsintensiven Themas können wir uns nun noch besser der Umsetzung deiner Themen widmen.

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