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Arbeit 4.0

Digitalisierung und Qualifizierung - Weiterbildungsbedarf erkennen, bewerten und handeln

Unser Handlungsleitfaden für betriebliche Mitbestimmung.

Die Digitalisierung und deren Weiterungen bestimmen derzeit die Diskussion über die Zukunft von Dienstleistungen, der industriellen Produktion und der Arbeit in den Betrieben und Verwaltungen. Auf Kongressen, in zahlreichen Veröffentlichungen und in Form von strategischen Initiativen widmen sich Unternehmen, die öffentliche Verwaltung, Verbände, Politik und Gewerkschaften den damit einhergehenden Herausforderungen.

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Digitalisierung bereits Realität: bei Banken und Versicherungen oder in der IT- und Telekommunikationsbranche erfolgt schon heute der überwiegende Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsprozesse unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich durch die IKT-Durchdringung der Arbeitswelt vielfältige Folgen:

neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und erweiterten Optionen für zeitlich und örtlich selbstbestimmtes Arbeiten stehen eine voranschreitende Automatisierung und mehr Möglichkeiten zur digitalen Leistungs- und Verhaltenskontrolle gegenüber.

Die Nutzung digitaler Technologien wirkt sich auf die Arbeitsinhalte und die Arbeitsprozesse aus und verändert damit die an die Beschäftigten gestellten qualifikatorischen Anforderungen. Angesichts dieses Wandels kommt der Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für neue oder veränderte berufliche Aufgaben eine große Bedeutung zu.

Die betrieblichen Mitbestimmungsakteure und -akteurinnen müssen hier eine aktive Rolle als Treiber und Treiberinnen einer vorausschauenden beruflichen Weiterbildung in den Unternehmen übernehmen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig an die Erfordernisse einer digitalisierten Arbeitswelt anpassen zu können. Damit Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Gleichstellungsbeauftragte, Jugend- und Lehrlingsvertretungen einer solch herausfordernden Aufgabe gerecht werden können, müssen sie selbst befähigt werden, die durch technologische Innovationen induzierten Veränderungen auf die Qualifikation der Beschäftigten in ihrem Zuständigkeitsbereich rechtzeitig zu erkennen, den daraus resultierenden Weiterbildungsbedarf im Betrieb zu thematisieren, vorhandene gesetzliche und kollektivvertragliche Beteiligungsrechte wahrzunehmen und an der Konzeption und Umsetzung entsprechender Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung in ihren Unternehmen kompetent und partizipativ mitzuwirken.

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