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  • AutorenbildA1 United Redaktion

NEW WAY OF WORK

Der Sommer 2020 war auch eine Sommer im Homeoffice. Seit März arbeiten viele mehr oder weniger von zu Hause. Nachdem wir diese Art zu arbeiten zu einem gewissen Grad auch schon vor dem Ausbruch der Corona Pandemie praktiziert haben, hat der Umstieg sehr gut geklappt. Das mobile Arbeiten bzw. das Arbeiten von daheim ist mittlerweile absolut akzeptiert. Auch die letzten Zweifler und Kritiker sind nun überzeugt, dass es nicht unbedingt notwendig ist, zu fixen Zeiten im Büro zu "sitzen", um die Arbeitsaufgaben positiv zu erledigen. Zukünftig wird es wohl ein Mix aus verstärktem Homeoffice und Präsenzarbeit im Büro geben. Dafür ist es jedoch notwendig, die Rahmenbedingungen zu adaptieren.

Viele Experten und Verantwortliche zerbrechen sich gerade den Kopf, um geeignete Richtlinien und Empfehlungen zu entwickeln. Die Regierung hat unter anderem die Sozialpartner aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Homeoffice auch entsprechend im Arbeitsrecht abgebildet werden kann. Kein leichtes Unterfangen, da der Spagat zwischen größtmöglicher Flexibilität für die ArbeitnehmerInnen und Schutzfunktion gegenüber Ausbeutung durch völlige Entgrenzung der Arbeit, geschafft werden muss. Obwohl wir von unseren KollegInnen überwiegend positive Rückmeldungen im Zusammenhang mit Mobile Working erhalten haben, orten wir jedoch auch den Bedarf bei uns, intern Anpassungen vorzunehmen.


Wenn der Job und das Privatleben zu sehr verschwimmen, leiden viele ArbeitnehmerInnen. Allgemein sehen wir auch eine Entwicklung hin zur Arbeitsverdichtung und immer höheren Arbeitsdruck für unsere KollegInnen. Es braucht daher auch gewisse Entlastungen wie das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit oder eine flexible 4-Tage-Arbeitswoche. Auch der Unfallversicherungsschutz muss an neue Arbeitsformen angepasst werden. Als Übergangsregelung* wurde, im Zuge des COVID-19 Maßnahmengesetz, der Versicherungsschutz bis 31.12.2020 auf "Homeoffice" erweitert.


Wichtige Schutzbestimmungen wie der Versicherungsschutz wurde bereits in der Vergangenheit in unserer "mobile-working" Betriebsvereinbarung zu sehr vernachlässigt! Speziell bei den vom Unternehmen angebotenen Flex-Office Modellen ist A1 und die gesamte Personalvertretung gefordert auf die Sicherheit (Versicherungsschutz) aller KollegInnen, unabhängig ihrer Arbeitsstätte, zu achten!

Um die Entwicklung des Unternehmens positiv zu gestalten, müssen bereits jetzt die Weichen gestellt und konkrete Schritte umgesetzt werden. Anpassungen der Rahmenbedingungen und Betriebsvereinbarung, die Einführung der 4-Tage-Woche sowie die Erhöhung der Essensbons wären Exemplarisch nur einige Schritte in die richtige Richtung. Kosteneinsparungen (u.a. die Reduzierung von Mietflächen) dürfen nicht auf den Rücken der MitarbeiterInnen stattfinden!



*ACHTUNG! Wichtiger Hinweis der AUVA:

"Für die Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz wurde der Unfallversicherungsschutz auf Homeoffice erweitert. Der Ort, an dem Homeoffice ausgeübt wird, gilt nunmehr als Arbeitsstätte im Sinne des § 175 Abs. 2 Z 1, 2, 5 bis 8 und 10 ASVG. Dies führt unter Einhaltung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen dazu, dass beispielsweise Arztwege, Wege zur Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse oder auch Wege zu einer Kinderbetreuungseinrichtung unter Unfallversicherungsschutz stehen."



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