ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko erklärt, warum ArbeitnehmerInnen während der Krise einfacher auf Abfertigung zugreifen können sollen.
Aufgrund der Corona-Krise sind in kürzester Zeit mehr als 200.000 Menschen arbeitslos geworden. Durch ein relativ geringes Arbeitslosengeld geraten viele auch in eine finanzielle Notlage. Um diese zu überbrücken, greifen Menschen, die jetzt arbeitslos wurden, auch auf ihre Abfertigungsansprüche zurück. Doch nicht alle können auf dieses Geld zugreifen – zum Beispiel jene, die weniger als drei Jahre gearbeitet haben.
ÖGB-Präsident fordert leichteren Zugriff auf Abfertigung NEU!
ÖGB Präsident Wolfgang Katzian hat am Sonntag auf Twitter neben der Forderung das Arbeitslosengeld zu erhöhen, nun auch einen leichteren Zugriff auf die Abfertigung NEU während der Zeit der Coronamaßnahmen gefordert. Die Auszahlung solle unabhängig von der Beitragsdauer bei Arbeitgeberkündigung möglich sein.
Worum es sich bei der Abfertigung NEU handelt, und was das Problem in der aktuellen Krisensituation ist, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko im Interview mit oegb.at.
Von Barbara Kasper, 05.04.2020
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