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Rückerstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis


Wir haben uns in den letzten Tagen mit dem Thema Kostenrückerstattung u.a. für den Strafregisterauszug beschäftigt. Unsere Anfrage an HR, von wie vielen Mitarbeiter:innen dieser verlangt wurde und ob die dafür vorgesehene Kostenrückerstattung gewährleistet wurde, blieb bis dato unbeantwortet.


Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass du folgendes weißt:

Du musstest für ein Bewerbungsgespräch eine Reise auf dich nehmen, in einen Hotel übernachten oder einen Strafregisterauszug vorlegen?

Das alles ist mit Kosten verbunden und das Unternehmen hat im Vorhinein vermutlich kein Wort über eine Kostenrückerstattung verloren. Das ist grundsätzlich gut für dich, da in diesem Fall das Unternehmen die Kosten zu tragen hat. Firmenintern können diese Kosten im SAP abgerechnet werden.

Wichtiger Hinweis! Die Bestimmung ist nicht zwingend, sie kann also einzelvertraglich „ausgeschlossen“ werden. In diesem Fall müsstest du selbst die Kosten tragen.


Du musstest für ein Bewerbungsgespräch (oder ähnliches), die Kosten für Anreise, Übernachtung oder geforderte Unterlagen selbst tragen? Dann gib uns Bescheid, damit wir gemeinsam deinen Anspruch geltend machen können.

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